Werden die Kosten vom Rehabilitationsträger für Sie als Begleitperson Ihres Kindes übernommen, entstehen ihnen womöglich Kosten für eine Haushaltshilfe (wenn Geschwister bis zum 12. Lebensjahr zu versorgen sind und kein Haushaltsangehöriger sonst den Haushalt führen kann) oder Sie nehmen ein oder mehrere Geschwisterkind/er in die Reha mit. In diesem Fall können Sie die Kosten für die Haushaltshilfe oder die Unterbringungskosten anstatt einer Haushaltshilfe beantragen.
Bei der Krankenkasse kann man sich ein Formular zur Beantragung einer Haushaltshilfe bzw. Mitaufnahme Geschwisterkind und Verdienstausfall zuschicken lassen oder formlos beantragen (bei jeder Krankenkasse verschieden).
Gesetzliche Grundlage Krankenkasse: Haushaltshilfe § 38 SGB V in Verbindung mit § 74 (2) SGB IX.
Bei der Deutschen Rentenversicherung können Sie sich hier das Antragspaket Haushaltshilfe (G 581) herunterladen.
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