28. Feb 2023
Corona-Verordnungen werden aufgehoben
(Kreis Konstanz). „Baden-Württemberg ist in der Endemie angekommen“, sagte Sozial- und Gesundheitsminister Manne Lucha am vergangenen Donnerstag in Stuttgart. Bund und Land haben die Corona-Pandemie als beendet erklärt, die Corona-Verordnungen sind aufgehoben.
Die erfreuliche Folge für die Patienten und Besucher des Gesundheitsverbunds Landkreis Konstanz (GLKN): Besuche sind innerhalb der geltenden Besuchszeiten jedes Klinikums damit wieder möglich, die 1-1-1 Regelung gehört ab dem 1. März 2023 der Vergangenheit an. Auch die Testpflicht entfällt, deswegen enden in Kürze die Angebote der vor den Haupteingängen der Akutkliniken befindlichen Teststationen.
Lediglich die Maskenpflicht für Besucherinnen und Besucher der Kliniken und Pflegeeinrichtungen will der Bund nach heutigem Stand erst zum 7. April 2023 abschaffen. Während das Personal und stationäre Patienten sowie deren stationär aufgenommene Begleitpersonen ab dem 1. März von der Maskenpflicht befreit sind, müssen Besucher sowie Patienten ambulanter Einrichtungen (ambulantes Operieren, Dialyse, Physiotherapie, Sprechstunden) und alle Besucher von stationären Patienten weiterhin eine FFP2-Maske tragen. Kinder bis 6 Jahren sind von der Maskenpflicht befreit, bis 12 Jahren ist das Tragen eines Mund-Nasen-Schutzes vorgeschrieben, Jugendliche müssen eine FFP2 Maske tragen. Die Masken sind gegen eine geringe Gebühr am zentralen Informationsschalter erhältlich.
Vom Besuch ausgeschlossen sind zum Schutz der Patienten und des Personals Menschen, bei denen ein unwiderlegter Verdacht auf eine Covid 19-Erkrankung besteht.
Bitte beachten: Das Betreten der Kliniken ist weiterhin nur über die zentralen Haupteingänge möglich.