Das Department Orthopädie innerhalb der Klinik für Unfallchirurgie, Handchirurgie und Orthopädie Vincentius bietet Ihnen folgende Wahlleistungen an: Chefarztbehandlung und 2-Bettzimmer Unterbringung.
Die Wahlleistungen können einzeln oder im "Paket" in Anspruch genommen werden. Sie werden von der gesetzlichen Krankenversicherung nicht bezahlt.
Sind Sie nicht zusatzversichert und möchten
dennoch einzelne oder die gesamten Leistungen in Anspruch nehmen,
stellen wir Ihnen diese Leistungen privat in Rechnung. Deshalb muss vor
Inanspruchnahme der Leistungen ein Vertrag über die Wahlleistungen
unterzeichnet werden. Bitte beachten Sie, daß Einzelzimmer nicht immer zur Verfügung stehen können.
Vorteile der Wahlleistung Unterkunft:
Wir stellen Ihnen hier die wichtigsten Regelungen für unsere Klinik für gesetzlich Krankenversicherte ab 18 Jahren vor. Kinder und Jugendliche sind mit Ausnahme von Fahrkosten generell von der Zuzahlung befreit.
Stationäre Behandlung/Anschlussrehabilitation:
Wer im Krankenhaus behandelt wird, muss pro Tag zehn Euro zuzahlen. Die Zuzahlungen werden auf 28 Tage im Kalenderjahr begrenzt. Diese Regelung gilt auch für die Anschlussrehabilitation. In diesem Fall werden die Zuzahlungen der Krankenhausbehandlung angerechnet. Das heißt, niemand muss mehr als maximal 280 Euro pro Kalenderjahr zuzahlen.
Rehabilitation- ambulant und stationär:
Wer in einer Rehaklinik stationär untergebracht wird oder eine ambulante Rehabilitation macht, zahlt ohne zeitliche Begrenzung zehn Euro pro Tag zu.
Fahrkosten:
Fahrkosten zu einer ambulanten Behandlung übernehmen die gesetzlichen Krankenkassen in Zukunft nur noch in besonderen Ausnahmefällen und nach vorheriger Genehmigung. Auch dann muss der Patient - ebenso wie bei Fahrten zur stationären Behandlung- zehn Prozent der Fahrkosten zuzahlen, mindestens jedoch fünf und höchstens zehn Euro.
Arzneimittel, Verbandmittel, Hilfsmittel:
Bei verschreibungspflichtigen Arzneimitteln, Verbandmittel, Hilfsmittel (z.B. Gehstützen) Müssen Patient zukünftig zehn Prozent der Kosten selbst tragen. Die Zuzahlung beträgt mindestens fünf, höchstens zehn Euro.
Heben Sie jede Quittung auf!
Für jede Zuzahlung erhalten Sie
eine personifizierte Quittung. Das gilt auch für die Quittungen Ihres
Ehepartners oder Kindes. Wenn die Zuzahlungen Ihre persönliche
Belastungsgrenze erreicht haben, lassen Sie von Ihrer Krankenkasse
prüfen, ob Sie für den Rest des Jahres von den Zuzahlungen befreit
werden können. Bei der Berechung der Belastungsgrenze zählen seit dem
01.01.2004 auch die Zuzahlungen für stationäre Behandlung.