Das medizinische Fach Pathologie nimmt unter allen medizinischen Fachgebieten eine zentrale Stellung und Bedeutung in der Qualitätssicherung ein. Klinische Verdachtsdiagnosen auf bösartige Tumoren oder deren Vorstufen, auf spezifische Entzündungen oder angeborene bzw. vererbbare Erkrankungen werden durch die Untersuchungen von Pathologen gesichert oder entkräftet. Komplexe und/oder nicht eindeutige Fälle können in nationalen und internationalen Netzwerken aus Spezialisten für bestimmte Organsysteme gemeinsam diskutiert und entschieden werden.
Ein weiteres wichtiges Instrument der Qualitätssicherung ist die klinische Obduktion von Verstorbenen. Verschiedene Fachgesellschaften, insbesondere aber auch die Bundesärztekammer betonen, dass die Qualität der klinischen Medizin und die Todesursachenstatistik unmittelbar abhängig sind von einer ausreichend hohen Anzahl an klinischen Obduktionen und dem intensiven klinisch-pathologischen Diskurs.
Der Gesetzgeber schreibt für niedergelassene Ärzte und für Kliniken die Einrichtung eines modernen Qualitätsmanagementsystems vor, dessen Leistungen über die Qualitätssicherung im Einzelfall hinaus gehen müssen. Dies beinhaltet sowohl ein strukturiertes und qualitätsgesichertes Vorgehen für alle Tätigkeitsbereiche der Einrichtung als auch das Bestreben nach einer ständigen Verbesserung der Leistungserbringung.