Mit flexiblen Arbeitszeitmodellen und verlässlichen Dienstplänen, angepasst an Ihre persönliche Berufs-, Familien- und Lebenslage, bieten wir unseren Ärztinnen und Ärzte beste Rahmenbedingungen.
Die Vergütung erfolgt nach dem TV-Ärzte/VKA. Sie profitieren ebenso von den Sozialleistungen des öffentlichen Dienstes und der Betrieblichen Altersvorsorge.
Wir sind Akademisches Lehrkrankenhaus der
Albert-Ludwigs-Universität Freiburg.
Damit
leisten wir einen wichtigen Beitrag für den Wissens- und Erfahrungsaustausch
zwischen Forschung, Lehre und Gesundheitsversorgung. Sowohl unsere Patienten,
als auch unsere Ärztinnen und Ärzte profitieren vom direkten Zugang zu den
neuesten wissenschaftlichen Erkenntnissen und Methoden in Diagnostik und
Therapie. So kann ein rascher Transfer von
Forschungsergebnissen in den klinischen Alltag sowie in die Ausbildung des
ärztlichen Nachwuchs stattfinden.
Die Forschung ist ein
wichtiger Bestandteil der Medizin. Durch sie können
Behandlungsmöglichkeiten und Therapien fortlaufend optimiert werden. Um unseren
Patienten die neuesten Therapien zukommen zu lassen, beteiligen wir uns an
nationalen und internationalen Studien und Fortbildungen.
Im letzten Jahr des Medizinstudiums findet für die Studierenden das praktische
Jahr (PJ) statt. Die Ausbildung am Patienten steht in diesem Ausbildungsabschnitt im Mittelpunkt. Es gliedert sich in drei Ausbildungsabschnitte von je 16 Wochen:
Die Studierenden sollen die im Studium erworbenen medizinischen Kenntnisse und Fertigkeiten vertiefen und ausbauen.
Dazu führen sie, gemäß dem Stand ihrer bisherigen Ausbildung, ihnen zugewiesene ärztliche Aufgaben durch. Dies geschieht unter Aufsicht und Verantwortung des ausbildenden Arztes. Zur Ausbildung gehört die Teilnahme an klinischen Konferenzen, einschließlich der pharmakotherapeutischen und klinischpathologischen Besprechungen.
Studienführer Praktisches Jahr Gesamtausgabe
(Medizinische Fakultät der Albert-Ludwigs-Universität Freiburg)
Als akademisches Lehrkrankenhaus der Universitätskliniken der Albert-Ludwigs-Universität in Freiburg bieten wir Studierenden die Möglichkeit, ein praktisches Jahr in unseren Akutstandorten zu absolvieren. Sie können sich hier ausführlich darüber informieren:
Das Praktische Jahr am Klinikum Konstanz umfasst folgende Inhalte:
Die praktische Ausbildung der Studenten übernehmen folgende Abteilungen:
Praktische Ausbildung:
Die praktische Ausbildung gliedert sich in eine Ausbildung von je 16 Wochen in:
Vorlesungen Seminarunterricht:
Es wird ein breites Spektrum an wöchentlichen Fortbildungen geboten, von klinischen Visiten über Seminare und Lehrvisiten mit den verschiedenen Chefärzten bis hin zu praktischen Nahtkursen (siehe Fortbildungsplan):
Seminare aus unterschiedlichen Fachgebieten:
Flyer zum PJ am Klinikum Konstanz (wird aktuell überarbeitet)
Famulaturen werden direkt über die Sekretariate der
jeweiligen Abteilungen vergeben.
Der Arztberuf darf in Deutschland grundsätzlich nicht ohne Approbation bzw. bei ausländischen Bürgern nicht ohne ein staatliches Zulassungsverfahren und ohne eine Anerkennung der Berufsqualifikation ausgeübt werden
Sie haben Ihren Berufsabschluss im Ausland erworben und möchten Ihre Qualifikation nun im GLKN einbringen? Wir unterstützen Sie dabei.
Bei Unionsbürgern (EU-Ausländer) sieht die
Bundesärzteordnung bereits die Anerkennung ausländischer Studienabschlüsse vor.
Sie benötigen lediglich noch einen Fachsprachennachweis (Allgemeinsprache auf
B2-Niveau, medizinische Fachsprache auf C1-Niveau).
Ausländische Ärzte aus Drittstaaten, also
Staaten außerhalb der Europäischen Union, können ihren im Ausland erworbenen
Abschluss mit den Anforderungen an den Arztberuf in Deutschland vergleichen
lassen. Bestehen keine wesentlichen Unterschiede zwischen Ihrer Qualifikation und
dem deutschen Abschluss, wird die Approbation erteilt. Ist dies nicht der Fall,
können Sie im Rahmen einer Prüfung nachweisen, dass Sie die notwendigen
Kenntnisse besitzen, den Arztberuf in Deutschland ausüben zu können. Zudem
müssen Sie über gute Fähigkeiten der sprachlichen Kommunikation verfügen
(Allgemeinsprache auf B2-Niveau, medizinische Fachsprache auf C1-Niveau).
Für das Anerkennungsverfahren ist in
Deutschland das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge zuständig.