Institut und Gemeinschaftspraxis für Pathologie: Leistungsspektrum

Histologische Diagnostik

Alle Gewebeproben, die bei Patienten entnommen werden, sei es ambulant in einer Arztpraxis oder stationär in einem Krankenhaus, werden von Fachärzten für Pathologie untersucht. Das können beispielsweise auffällige Hautveränderungen sein, mit denen ein besorgter Patient einen Hautarzt aufsucht, oder sog. Darmpolypen, die im Rahmen einer endoskopischen Vorsorgeuntersuchung von
einem Gastroenterologen abgetragen werden. Bei kleineren OP-Präparaten handelt es sich z.B. um sog. Gicht-Tophi (knotige Ablagerungen von Uratkristallen in Weichteilen) oder um eine entzündete Gallenblase bei einem Gallensteinleiden. Aber auch komplexe Operationspräparate, etwa im Rahmen einer Entfernung eines Krebstumors der Brust in einem fortgeschrittenen Stadium, werden von uns Pathologen fachärztlich begutachtet. Bei allen OP-Resektaten erfolgt zunächst eine makroskopische Begutachtung, bei der alle für die Diagnosestellung wichtigen Befunde beschrieben, ausgemessen und schriftlich dokumentiert werden. In manchen Fällen werden diese Befunde auch fotografisch festgehalten. Im Rahmen der makroskopischen Untersuchung werden die zur Diagnosestellung erforderlichen, repräsentativen Gewebeproben aus dem OP-Präparat entnommen und diese dann – nach einer mehrstufigen Aufarbeitung in unserem Labor – schließlich unter dem Mikroskop histologisch untersucht
(Histologie = Lehre vom Gewebe des menschlichen Körpers). Der schriftliche Befundbericht, der nach Abschluss der mikroskopischen Untersuchung an den einsendenden Arzt ergeht, enthält alle für die
Behandlung des Patienten wichtigen Informationen. Bei einem Tumorresektat sind das insbesondere der histologische Typ und die Größe des Tumors, seine Gut- oder Bösartigkeit und der Abstand des Tumors zu den Abtragungsrändern.

Die makroskopische und mikroskopische Begutachtung von Gewebeproben aller Art macht bei Pathologen den Löwenanteil ihrer Leistungserbringung aus. Jedes Jahr werden von uns etwa 30.000 Eingangsfälle bearbeitet, d.h. jährlich haben bis zu 30.000 Patienten Kontakt zur Pathologie, in den meisten Fällen freilich, ohne davon etwas zu ahnen!

Histologielabor der Pathologie Singen
Histologielabor der Pathologie Singen
Gefärbter Gewebeschnitt für die mikroskopische Untersuchung (Chlorazetatesterase-Färbung vom Knochenmark)
Gefärbter Gewebeschnitt für die mikroskopische Untersuchung (Chlorazetatesterase-Färbung vom Knochenmark)

Immunhistochemie

Mit Hilfe der Immunhistochemie können die Beschaffenheit und Zusammensetzung von Organgeweben durch bestimmte Antigen- Antikörperreaktionen charakterisiert werden. Dadurch ergeben sich vor allem in der Tumorpathologie oft wichtige, auch für die Behandlung der Patienten entscheidende Erkenntnisse. So werden beispielsweise alle Fälle von Brustkrebs von uns immunhistochemisch untersucht. Stellt sich dabei heraus, dass die Tumorzellen positiv für Östrogen- und/oder Progesteronrezeptorprotein sind, sollte bei der betroffenen Patientin eine antihormonelle Therapie in Betracht gezogen werden. Ist der Tumor dagegen HER2/neu-positiv, so kann dieser für das Tumorwachstum wichtige Rezeptor durch entsprechende Medikamente blockiert werden. Mit dem immunhistochemischen Marker Ki67 kann zudem die Wachstumsgeschwindigkeit und somit die biologische Aggressivität des Tumors bestimmt werden.

Insgesamt verfügt unser Institut in Singen über ein Repertoire von 111 verschiedenen immunhistochemischen Markern. Setzt man mehrere dieser Marker in einer geeigneten Kombination ein,
entsteht ein sog. Markerprofil, das auch bei histologisch zunächst unklaren Tumoren in vielen Fällen diagnoseweisend ist.

Moderne High-Tech-Apparate für die Immunhistochemie (Typ: Ventana Bench Mark Ultra)
Moderne High-Tech-Apparate für die Immunhistochemie (Typ: Ventana Bench Mark Ultra)
Immunhistochemische Färbung  (rot = CD61-positive Megakaryozyten im Knochenmark)
Immunhistochemische Färbung
(rot = CD61-positive Megakaryozyten im Knochenmark)

Schnellschnittdiagnostik

Bei der intraoperativen Schnellschnittuntersuchung geht es darum, während einer laufenden Operation binnen weniger Minuten an Frischgewebe wichtige Fragestellungen des Operateurs beantworten zu können. Dazu wird das Gewebe in einem sog. Kryostat-Gerät bei rund -24°C schockgefroren. Auf diese Weise lässt sich die Gewebeprobe schneiden, sodass gefärbte Schnittpräparate angefertigt und mikroskopiert werden können.

Wichtige Fragestellungen des Chirurgen bei einer Schnellschnittuntersuchung können insbesondere sein:

  • Ist ein Tumorknoten gutartig oder bösartig?
  • Ist ein Lymphknoten tumorbefallen?
  • Liegen an anderer Stelle im Körper metastatische Tumorabsiedlungen vor?
  • Ist im entnommenen Gewebsstück ein bestimmter Abtragungsrand tumorfrei?

Auch wenn die Schnellschnittpräparate durch Gefrierartefakte oft nur eingeschränkt beurteilbar sind, so kann der Pathologe bei der telefonischen Befundübermittlung an den Operateur doch in aller Regel klare Aussagen machen. Das Befundergebnis hat dann entscheidenden Einfluss auf den weiteren Verlauf der Operation. Somit trägt der Pathologe gerade bei der Schnellschnittbeurteilung eine immense Verantwortung.

In unserem Institut besteht eine Schnellschnittbereitschaft von Montag bis Freitag, und zwar jeweils von 8:00 Uhr bis 16:00 Uhr.

Anfertigung von Schnellschnitten in spezieller Kühlkammer (sog. Kryostat) bei -25 °C
Anfertigung von Schnellschnitten in spezieller Kühlkammer (sog. Kryostat) bei -25 °C
Gefrorenes Gewebe für die Schnellschnitt-Untersuchung wird vom Block abgehobelt
Gefrorenes Gewebe für die Schnellschnitt-Untersuchung wird vom Block abgehobelt

Zytologische Diagnostik

Zytologie-Abteilung der Pathologie Singen
Zytologie-Abteilung der Pathologie Singen

Der Begriff "Zytologie" beschreibt die Lehre von den einzelnen Körperzellen. Zytologische Präparate können durch Punktion oder Abstrich quasi aus allen Organen und Lokalisationen des Menschen gewonnen werden. Sie werden im Labor aufbereitet und dann unter dem Mikroskop untersucht. In der Abteilung Zytologie
unseres Instituts werden unter der Regie von Herrn Dr. Oehler jährlich etwa 12.000 Eingangsfälle aus dem Bereich der gynäkologischen Vorsorgeuntersuchung (vom Gebärmutterhals = Zervixzytologie) bearbeitet. Darüber hinaus werden rund 1.000 zytologische Analysen von Punktaten aus anderen Organen und Körperflüssigkeiten durchgeführt, insbesondere aus dem Bereich der Urinzytologie und aus dem Knochenmark.

Unsere Gemeinschaftspraxis für Pathologie erfüllt die Anforderungen der Qualitätssicherungsvereinbarung Zervix- Zytologie.

Molekularpathologie

In den letzten 20 Jahren hat das Fach Pathologie durch die rasante Entwicklung im Bereich der Molekularpathologie und Onkologie einen immensen Innovationsschub erlebt. Hatte beispielsweise früher ein Pathologe an einem bronchoskopisch gewonnenen Biopsat eines Patienten Lungenkrebs diagnostiziert, dann waren dessen Therapieoptionen (Operation und/oder [Radio-]Chemotherapie) begrenzt.

Heutzutage stellen die Pathologen zwar weiterhin die Krebsdiagnose, doch werden danach von uns an dem
Tumorgewebe vielfach zusätzlich molekularpathologische Untersuchungen durchgeführt. Für den Fall nämlich, dass dabei bestimmte molekulare Veränderungen in den Tumorzellen gefunden werden, stehen heute oftmals spezifisch auf diesen Tumor zugeschnittene Medikamente zur Verfügung, die das Tumorwachstum verlangsamen oder sogar ganz aufhalten können. Die Indikation zur Durchführung der molekularen Analysen stellt der behandelnde Onkologe.

Um mit der rasanten Entwicklung Schritt halten zu können, haben wir uns im Jahre 2020 mit anderen Pathologie-Praxen zu einer "Teilgemeinschaftspraxis Molekularpathologie Baden-Württemberg" zusammengeschlossen. Die aufwändigen molekularpathologischen Untersuchungsprozeduren (einschließlich
des sog. Next Generation Sequencings, NGS) werden im Zentrallabor in Stuttgart mit modernsten Geräten durchgeführt. Die gesamte Untersuchungsprozedur für die aus Singen stammenden Fälle bleibt dabei in unserer (Singener) Hand, das betrifft insbesondere auch die abschließende Einordnung der molekularpathologischen Ergebnisse in den Gesamtbefund. Das ist wichtig, weil wir ja zuvor bereits die konventionellen (immun-)histologischen Untersuchungen an dem Tumorgewebe vorgenommen haben und somit von Anfang bis Ende in die Befundung des Falles eingebunden sind. Das Prinzip „alles aus einer Hand“ hat zugleich auch den Vorteil, dass die mit uns kooperierenden Onkologen dadurch stets einen festen Ansprechpartner haben.

Bestimmte Untersuchungen aus dem Bereich der sog. In-situ-Hybridisierung werden direkt am Standort Singen durchgeführt.

Qualitätssicherung

Wir sind zertifiziert nach DIN ISO 9001

  • Das Institut und die Gemeinschaftspraxis für Pathologie sind seit dem 16.04.2010 nach DIN EN ISO 9001 zertifiziert. Die Zertifizierung erfolgte durch die Firma ZS ZertSozial (Zertifizierungs- und Prüfinstitut für Fachpersonal und Einrichtungen des Sozial- und Gesundheitswesens). Regelmäßig wird eine Rezertifizierung durchgeführt, zuletzt 2019. Das aktuelle Zertifikat ist gültig bis 2022.
  • Das Institut ist in allen am Klinikum Singen etabliertenzertifizierten Krebszentren (Brust, Darm, Prostata,
    Gynäkologie) vertreten und nimmt an allen Sitzungen der entsprechenden Tumorboards teil.
  • Alle am Institut für Pathologie tätigen Fachärzte besitzen die vorgeschriebenen Fortbildungszertifikate.
  • Unsere Diagnostik wird laufend den aktualisierten Leitlinien und Empfehlungen der Fachgesellschaften (Deutsche Gesellschaft für Pathologie, Internationale Akademie für Pathologie, Weltgesundheitsorganisation [WHO]) angepasst.
  • Wir nehmen regelmäßig an Ringversuchen der Qualitätssicherungs-Initiative Pathologie (QuIP) teil.
  • Wir sind in Peer-Review-Gruppen in Südbaden aktiv. Das sind spezielle Qualitätszirkel, bei denen Institute und Praxen für Pathologie sich auf freiwilliger Basis und unter der Anleitung des Berufsverbandes Deutscher Pathologen gegenseitig in Bezug auf die Einhaltung der gültigen QM-Standards hin überprüfen.
  • Zur Wahrung unserer Qualitätsstandards in der Diagnostik führen wir turnusmäßig alle drei Jahre Einsenderbefragungen durch.
  • Die uns vom Klinikum Singen jährlich auferlegten speziellen Qualitätsanforderungen, die insbesondere auch die Zufriedenheit unserer Mitarbeiter betreffen, werden allesamt erfüllt. Dazu zählt auch die Durchführung von klinischpathologischen Konferenzen und von Falldemonstrationen.
  • Als besondere Maßnahme zur Qualitätssicherung praktizieren wir bei allen Erstdiagnosen eines Krebsleidens das sog. "Vier-Augen-Prinzip". Enthält eine Gewebeprobe einen malignen (bösartigen) Tumor, so müssen zwei Fachärzte unabhängig voneinander das Gewebsmaterial mikroskopisch begutachtet haben, bevor die Krebsdiagnose dem behandelnden Arzt mitgeteilt wird. Diese Praxis wird durch die Unterschrift der beiden beteiligten Fachärzte im Befundbericht dokumentiert.
  • Alle Block- und Schnittpräparate werden von uns in unserem Archiv nicht nur wie vorgeschrieben mindestens 10 Jahre, sondern oftmals auch über 20 Jahre lang aufgehoben, sodass auch nach vielen Jahren daran noch weitere Gewebsanalysen durchgeführt werden können. Dies kann einen therapeutischen Nutzen für Patienten haben, etwa wenn ein neuer Tumormarker gefunden wird, der zum Zeitpunkt der ursprünglichen Gewebsuntersuchung noch nicht verfügbar war und dessen Nachweis nun für den Patienten eine zusätzliche therapeutische Option eröffnet.
Schnitt- und Blockarchiv (Foto: Szalai)
Schnitt- und Blockarchiv (Foto: Szalai)
  • Wir legen besonderen Wert auf die regelmäßige Teilnahme von Ärzten und Laborpersonal an Fortbildungen im In- und Ausland. Darüber hinaus richten wir – gemeinsam mit den klinischen Disziplinen und den Krebszentren – regelmäßig interdisziplinäre Fortbildungen und Konferenzen im Klinikum Singen aus.
  • Bei manchen komplexen oder diagnostisch nicht eindeutig zu klassifizierenden Fällen ist es sinnvoll, sich eine unabhängige Zweitmeinung eines Experten einzuholen. Dazu arbeiten wir mit sog. Referenz-pathologen zusammen, das sind renommierte Spezialisten mit einer besonderen Kompetenz für die pathologischen Veränderungen eines bestimmten Organsystems.
Zertifiziert nach DIN ISO 9001

Zertifiziert nach DIN ISO 9001

Von ZS ZertSozial (Zertifizierungs- und Prüfinstitut für Fachpersonal und Einrichtungen des Sozial- und Gesundheitswesens) wurden Institut und angeschlossene Gemeinschaftspraxis für Pathologie nach ISO 9001 zertifiziert.

Das Zertifikat für das Institut und die Gemeinschaftspraxis

Die Pathologie als Kooperationspartner des Onkol. Zentrums Hegau-Bodensee

Zertifikat Pathologie Onkologisches Zentrum

Klinische Obduktionen

Die in der Pathologie durchgeführten, sog. "klinischen" Obduktionen haben zum Ziel, bei im Klinikum verstorbenen Patienten auch postmortal noch Erkenntnisse zu gewinnen, mit deren Hilfe die behandelnden Ärzte Rückschlüsse auf die zugrunde liegenden Erkrankungen des Patienten und auf ein mögliches Therapieansprechen ziehen können. Dieser Erkenntniszuwachs bei den Klinikern kann dann dazu führen, dass einem künftigen Patienten, der sich in einer ähnlichen Ausgangssituation befindet, dann eine andere, möglicherweise erfolgreichere Therapie zuteil wird. Daher stellt die klinische Obduktion ein probates Mittel der Qualitätssicherung im Krankenhaus dar. Obduktionen dienen somit gleichermaßen der Aus- bzw. Fortbildung von Klinikern, Medizinstudenten und angehenden Pathologen. Problematische Ergebnisse neuer Operationsverfahren (z.B. bei Organtransplantationen) oder Organmanifestationen neuer Krankheiten (z.B. bei Corona-Patienten) können entdeckt, berufsbedingte Erkrankungen wie etwa eine Asbestose dokumentiert und in Einzelfällen auch versicherungsrechtliche Fragen geklärt werden. Bei Patienten, die wegen ihres schlechten körperlichen Zustandes vor ihrem Tod nicht eingehend ärztlich untersucht werden konnten, sind Obduktionen oft das einzige Mittel, um diagnostisch Licht ins Dunkel zu bringen.

Zur Durchführung einer klinischen Obduktion bedarf es eines schriftlichen Antrags, der zumeist von dem zuletzt behandelnden Arzt gestellt wird. Eine unnatürliche Todesursache muss im Vorfeld ausgeschlossen worden sein – anderenfalls die Rechtsmedizin für den Fall zuständig wäre. Ist für den Kliniker die Todesursache klar, so besteht oft keine klinische Notwendigkeit, noch eine Obduktion durchführen zu lassen. Die nächsten Angehörigen des Verstorbenen haben ein Verweigerungsrecht. Auch der Patient selbst kann bei seiner Aufnahme in das Krankenhaus vorab eine mögliche spätere Autopsie ablehnen. Alle diese Faktoren haben dazu geführt, dass die Anzahl der an Krankenhäusern durchgeführten Obduktionen bundesweit stark zurückgegangen ist. Im Klinikum Singen steht im Altbau der Pathologie ein voll ausgestatteter Sektionssaal zur Verfügung.

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