Sie
können den Arzt von der Schweigepflicht entbinden, um beispielsweise
Angehörigen Auskunft zu erteilen. Alle persönlichen Daten, die bei uns
gespeichert sind, unterliegen dem Datenschutz. Ärzte, Pflegekräfte und
alle übrigen Mitarbeiter unterliegen der Schweigepflicht.