04. Dez 2018
Auftakttreffen zum Thema „Neue Pflegeausbildung im Landkreis Konstanz“
(Kreis Konstanz). Angesichts der anstehenden Änderungen der pflegerischen Ausbildung hatte Landrat Frank Hämmerle, zugleich Aufsichtsratsvorsitzender des Gesundheitsverbunds Landkreis Konstanz, im Spätsommer 2018 die Ausbildungsstätten für Pflegeberufe in Trägerschaft des Landkreises Konstanz beauftragt, gemeinsam neue Strukturen zu erarbeiten, um möglichst viele Ausbildungsplätze im Bereich der Pflege im Landkreis zu erhalten.
Hierzu sind nach Auffassung von Katrin Bräutigam, Abteilungsleitung des Bereichs Altenpflege der Mettnau-Schule Radolfzell, und Dr. Bettina Schiffer, Leiterin der Akademie für Gesundheitsberufe im Gesundheitsverbund Landkreis Konstanz (GLKN), im Landkreis Konstanz insbesondere folgende Maßnahmen zu ergreifen: Die Entwicklung eines Plans für die optimale Koordinierung der praktischen Einsätze der Auszubildenden in den Krankenhäusern, Pflegeheimen und ambulanten Pflegediensten und die Vereinheitlichung der Vorgehensweisen innerhalb der Ausbildung, das betrifft vor allem die Praxisanleitung, die Praxisbegleitung und die abschließende Prüfung der Auszubildenden.
Zum ersten Treffen der beiden Schulen für Pflegeberufe am 26. November 2018 wurde auch der Leiter der Berufsfachschule für Altenpflege der DAA in Singen, Thomas Wild, mit Kollegen eingeladen. Somit kamen Vertreter aller Pflegeschulen im Landkreis beim Auftakttreffen zum Thema „Neue Pflegeausbildung im Landkreis Konstanz“ zusammen. Noch im Dezember soll ein zweites Treffen stattfinden, da der Plan zur Koordination der praktischen Einsätze bereits zu Beginn des neuen Jahres benötigt wird.
Das Pflegeberufereformgesetz tritt 2020 in Kraft. Durch das Gesetz werden die bisher eigenständigen pflegerischen Ausbildungen in den Bereichen Altenpflege, Gesundheits- und Kinderkrankenpflege sowie Gesundheits- und Krankenpflege gemeinsam geregelt. Daraus resultiert eine neue sogenannte generalistische Pflegeausbildung mit unterschiedlichen Vertiefungsmöglichkeiten sowie als Sonderwege die Möglichkeit der traditionellen Abschlüsse in der Altenpflege und der Gesundheits- und Kinderkrankenpflege. Die Gesetzesänderungen betreffen die berufsschulischen Inhalte wie auch die erforderlichen Berufspraktika.